Menschen mit BehinderungIm Einsatz für Teilhabe
Menschen mit Behinderung haben oft Anspruch auf zahlreiche Leistungen, damit sie möglichst selbstbestimmt leben können. Doch diese zu kennen und zu beantragen ist kompliziert. Genau dabei hilft der SoVD weiter: Die Beraterinnen und Berater wissen, an welche Behörden man sich wenden muss und was den Betroffenen konkret zusteht.
2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Mit ihr ist Inklusion ein Menschenrecht. Doch auch wenn dies eigentlich nicht verhandelbar und die UN-BRK geltendes Recht ist, lässt die Umsetzung an vielen Stellen noch sehr zu wünschen übrig. Darum hat der SoVD die Inklusion zu einem seiner Schwerpunktthemen gemacht. Denn für uns ist klar: Das Ziel ist erst erreicht, wenn alle dabei sein können – egal ob in der Schule, im Beruf oder in der Freizeit. Deshalb engagieren wir uns zum Beispiel für ein besseres Bundesteilhabegesetz und barrierefreien Wohnungsbau.
Wir helfen Ihnen
- Wie kann ich einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?
- Welches Merkzeichen steht mir zu?
- Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenparkplatz?
- Wann habe ich Anspruch auf Assistenzleistungen?
- Ich bin mit dem Bescheid des Versorgungsamtes nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Ihr Draht zum SoVD Schwerin
Sie möchten wissen, ob wir Ihnen bei Ihrem Problem weiterhelfen können? Sprechen Sie uns gerne an!
Telefon: 0385-200 90 348
Telefax: 0385-200 90 347
E-Mail: info(at)sovd-schwerin.de
oder info-kv(at)sovd-schwerin.de
SoVD-Broschüre Nachteilsausgleiche
Wissenswertes rund um das Thema
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