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Kündigung durch den Pflegedienst: Diese Regeln gelten

Pressemeldung

Rostock: Kündigt plötzlich der Pflegedienst, stellt das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor eine große Herausforderung, denn nicht immer lässt sich schnell Ersatz finden. Das Problem: Die Kündigungsfristen für Pflegedienste sind gesetzlich nicht klar geregelt. Dennoch gibt es Vorgaben, die Betroffene kennen sollten. Dazu informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Mecklenburg-Vorpommern.

Pflegedienste schließen mit Pflegebedürftigen einen Vertrag über alle notwendigen Leistungen ab. Dieser ist unbefristet so lange gültig, bis eine der beiden Parteien ihn kündigt. „Pflegebedürftige haben das Recht, ihren Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit zu kündigen. Eine abweichende Regelung ist hier nicht zulässig“, erklärt der 1. Landesvorsitzende des SoVD M-V, Dr. Helmhold Seidlein. Schwierig wird es allerdings, wenn es um die Kündigungsfrist der Pflegedienste geht, da diese gesetzlich nicht klar geregelt ist. „Ist im Pflegevertrag keine solche Frist festgehalten, ist es prinzipiell möglich, dass ein Pflegedienst vom einen auf den anderen Tag kündigt. Das ist natürlich ein großes Problem, da die Versorgung in so einem Fall zeitnah anderweitig sichergestellt werden muss und nicht immer Angehörige einspringen können“, weiß Dr. Seidlein.

Betroffene sollten deshalb unbedingt auf eine im Pflegevertrag enthaltene Kündigungsfrist achten. Denn: Die dort getroffene Vereinbarung ist bindend. „Wir empfehlen vor Vertragsunterzeichnung eine möglichst eindeutige Regelung mit dem Pflegedienst zu treffen, wann und mit welcher Frist eine Kündigung ausgesprochen werden darf“, rät Dr. Seidlein.

Bei Unterstützungsbedarf rund um diese Regelungen sind Pflegekassen, Verbraucherzentralen sowie Pflegestützpunkte hilfreiche Anlaufstellen, die weiterhelfen können. „Wir als SoVD beraten an dieser Stelle leider nicht, stehen aber gern bei der Beantragung von Pflegeleistungen kompetent zur Seite“, so Dr. Seidlein.

Auch für weitere Fragen zum Thema Pflege stehen die Berater*innen des SoVD in Rostock gerne zur Verfügung und sind außerdem bei der Antragstellung behilflich. Der Verband kann telefonisch unter 0381-76010911 oder mit einer E-Mail an info(at)sovd-mv.de erreicht werden.